Werte Besucher, liebe Gäste
... ein herzliches Willkommen auf der Internetseite der Familie Anderson.
Ob Familienurlaub am Strand oder als Kurztrip auf die Ostseeinsel, wir bieten Ihnen die Basis für einen erholsamen Urlaub und eine angenehme Zeit bei uns.
Verbringen Sie Ihren Aufenthalt an der Ostsee in unserer komfortablen, komplett-ausgestatteten Ferienwohnung für bis zu 4 Personen im Herzen der Insel Usedom → im Seebad Zinnowitz.
Ausstattungsmerkmale
Der gemütliche Wohn- und Essbereich mit Zugang zum Balkon bietet neben einem Esstisch für 4 Personen eine Schlaf-Couch für 2 weitere Schlafplätze sowie eine komplett-ausgestattete Küchenzeile mit Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine & Wasserkocher.
Details zur Wohnung
Das Schlafzimmer ist mit einem Boxspringbett für 2 Personen, einem großzügigen Kleiderschrank und TV ausgestattet. Im Badezimmer mit Dusche finden Sie weitere Utensilien wie Waschtisch, Schmink-Spiegel und Haartrockner.
Waschmaschine und Wäschetrockner stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Ihren PKW parken Sie ganz bequem und kostenfrei auf dem hauseigenen Parkplatz, der mit einer Wegesperre ausgestattet ist.
In der Nähe Ihrer Unterkunft:
Ostsee ↔ 450 m | Einkauf ↔ 50 m | Restaurant ↔ 50 m
Geldautomat ↔ 70 m | Clubkino ↔ 60 m Cocktailbar ↔ 60 m
Preisgestaltung ↓
Übernachtung für 2 Personen
Saison | Zeitraum | Kosten |
Vorsaison | 20.05.24 - 21.06.24 | 60,00 € |
Hauptsaison | 21.06.24 - 13.09.24 | 85,00 € |
Nachsaison | 13.09.24 - 01. 11. 24 | 75,00 € |
Nebensaison | 01. 11. 24 - 23.12.24 | 49,00 € |
Hauptsaison | 23.12.24 - 05.01.25 | 85,00 € |
Nebensaison | 05.01.25 - 17.04.25 | 49,00 € |
Ostern | 17.04.25 - 22.04.25 | 65,00 € |
Vorsaison | 22.04.25 - 06.06.25 | 60,00 € |
Pfingsten | 06.06.25 - 10.06.25 | 70,00 € |
Vorsaison | 10.06.25 - 28.06.25 | 60,00 € |
Hauptsaison | 28.06.25 - 14.09.25 | 85,00 € |
Kurtaxe
Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung der besonderen Kosten, die den Gemeinden aus dem Tourismus entstehen. Kurabgabepflichtig sind alle natürlichen Personen, die sich im Beherbergungsgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. Nicht kurabgabepflichtig sind Personen, die im Erhebungsgebiet arbeiten. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder unter 6 Jahren.